Reifenlager

Immer wieder samstags um 10.00 Uhr: ❤✅🪣🧹

Samstag, 16.12.2023, 10.00 Uhr „Das Reifenlager muss weg!“

Treffpunkt: Am Ende der Kastanienallee links vom RB35-Haltepunkt "Bad Saarow Pieskow". Das gesamte Areal ist eine Liegenschaft der Gemeinde Bad Saarow. Das Reifenlager am Abhang wird von uns aufgelöst und zum Abtransport bereitgestellt. Bitte festes Schuhwerk anziehen!😉

Event Reifenlager: https://www.facebook.com/events/2127091660831571/

Runderlaß A 5 / 98

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung hat in seinem Runderlaß A5/98 vom 17.03.1998 die „Entsorgung herrenloser Abfälle“ geregelt.

Herrenloser Abfall und Abfall-Besitz: In §4 Abs.1 BbgAbfG wird der Begriff des herrenlosen Abfalls wie folgt definiert: „Abfälle, die auf für die Allgemeinheit freizugänglichen Grundstücken unzulässig abgelagert werden, …“.
Das Gegenstück hierzu sind Abfälle, die sich im Besitz einer Person befinden. Nach §3 Abs. 6 KrW-/AbfG ist Besitzer von Abfällen „jede natürliche oder juristische Person, die tatsächliche Sach-Herrschaft über Abfälle hat.“

Herrenlos sind daher solche Abfälle, für die es keinen Abfall-Besitzer gibt.