Immer wieder samstags um 10.00 Uhr: ❤✅🪣🧹
Samstag, 16.12.2023, 10.00 Uhr „Das Reifenlager muss weg!“
Treffpunkt: Am Ende der Kastanienallee links vom RB35-Haltepunkt "Bad Saarow Pieskow". Das gesamte Areal ist eine Liegenschaft der Gemeinde Bad Saarow. Das Reifenlager am Abhang wird von uns aufgelöst und zum Abtransport bereitgestellt. Bitte festes Schuhwerk anziehen!
Event Reifenlager: https://www.facebook.com/events/2127091660831571/
Runderlaß A 5 / 98
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung hat in seinem Runderlaß A5/98 vom 17.03.1998 die „Entsorgung herrenloser Abfälle“ geregelt.
Herrenloser Abfall und Abfall-Besitz: In §4 Abs.1 BbgAbfG wird der Begriff des herrenlosen Abfalls wie folgt definiert: „Abfälle, die auf für die Allgemeinheit freizugänglichen Grundstücken unzulässig abgelagert werden, …“.
Das Gegenstück hierzu sind Abfälle, die sich im Besitz einer Person befinden. Nach §3 Abs. 6 KrW-/AbfG ist Besitzer von Abfällen „jede natürliche oder juristische Person, die tatsächliche Sach-Herrschaft über Abfälle hat.“
Herrenlos sind daher solche Abfälle, für die es keinen Abfall-Besitzer gibt.