Die Nationale Wasserstrategie

Die Nationale Wasserstrategie soll erstmals alle relevanten Elemente zusammenfügen, damit in Zukunft Trinkwasser nachhaltig genutzt wird und alle anderen Wassernutzungen und der Schutz der Ökosysteme gesichert sind. Die Nationale Wasserstrategie soll bis Ende des Jahres im Bundeskabinett beschlossen werden.

Grundlage des BMU-Entwurfs für eine „Nationale Wasserstrategie“ sind die Ergebnisse eines zweijährigen Nationalen Wasserdialogs.

https://www.bmuv.de/download/nationale-wasserstrategie

Arzneimittelrückstände in Trinkwasser und Gewässern

Die Konzentrationen von bestimmten Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelwirkstoffe in Flüssen, Seen und anderen Oberflächengewässern sind oftmals unerwünscht hoch. Teilweise überschreiten sie die gesetzlichen Umweltqualitätsnormen. Damit sie sinken, ist ein Bündel an Maßnahmen erforderlich: Anwendungsbeschränkungen und -verbote im Stoff- und Produktrecht, eine umweltgerechte Entsorgung, die Verminderung von Luftemissionen oder eben zusätzliche, nachgeschaltete Technik zu Abwasserbehandlung in großen Kläranlagen. Sowohl national als auch auf EU-Ebene gibt es zahlreiche Aktivitäten und Überlegungen dazu – das ⁠UBA⁠ arbeitet daran, diese zu bewerten und zu einem Vorschlag für eine Gesamtstrategie zusammenzuführen.

Was bewirkt und kostet uns die 4. Abwasserstufe?

Vierte Abwasser-Reinigungsstufe auch über Abwasserabgabe finanzierbar?

Studie: Denkbar als Baustein einer Strategie für weniger Mikroverunreinigungen in Gewässern

Das Bundesumweltamt informiert:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/vierte-abwasser-reinigungsstufe-auch-ueber

Für den Gesamterfolg dieses „Leipziger Modells“ sei aber auch eine wasserrechtliche Verpflichtung zur Behandlung von Mikroverunreinigungen in der Abwasserverordnung notwendig.

Leipziger Model

Leipziger Bewertungsmodell für die Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich und Ersatz

Betrachtungsraum In der Regel ist das Landschaftsbild für den gesamten Umgriff eines geplanten Vorhabens insgesamt einheitlich zu bewerten. Bei Bedarf können wenige Teilflächen mit unterschiedlichen Landschaftsbildtypen gebildet werden. Die zu bewertenden Flächen sind dabei als Bestandteile der im Stadtgebiet vorkommenden Landschaftsräume hinsichtlich ihrer Qualitäten und Empfindlichkeiten zu beschreiben.

Wir bleiben definitiv am Thema dran