Träger öffentlicher Belange

Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände

Zum Schutz der Natur und der Landschaft haben die anerkannten Naturschutz-vereinigungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz das Recht, sich zu geplanten Eingriffen in die Natur zu äußern, um Schäden soweit wie möglich abzuwenden und zu vermeiden.

Um diese Verbändebeteiligung sinnvoll zu koordinieren, wurde von Naturschutz-vereinigungen im Land Brandenburg das „Landesbüro anerkannter Naturschutzvereinigungen “ GbR gegründet.
Mitglieder sind der NABU, der BUND, die Grüne Liga, die SDW, und die NaturFreunde.

https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/toeb_2020

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in städtebaulichen Verfahren ist in verschiedenen Vorschriften geregelt:

  1. Bauleitplanung: §§ 4, 4a, 4b, 4c und 13 BauGB,
  2. Satzungen zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen: § 22 BauGB,
  3. Innenbereichssatzungen: § 34 Absatz 6 BauGB,
  4. Außenbereichssatzungen: § 35 Absatz 6 BauGB,
  5. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen: § 139 Absatz 2 BauGB,
  6. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen: § 165 Absatz 4 BauGB,
  7. Stadtumbaumaßnahmen: § 171b Absatz 3 BauGB.

Für den elektronischen Austausch von Bauleitplanungsdaten sind folgende Regelungen maßgeblich:

Ziele sind die Wahrung der Belange des Naturschutzes bei Planungsvorhaben und die effektive Bewältigung der gemeinsamen > Aufgaben.

Die wichtigsten Aufgaben des „Landesbüros“ ergeben sich aus § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 36 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz. Danach haben Naturschutzvereinigungen das Recht, sich zu Eingriffen in die Natur zu äußern; eine – nicht zuletzt moralische – Verpflichtung. Diese Stellungnahmen finden im Rahmen planungsrechtlicher Verfahren statt.
Das Landesbüro koordiniert dabei die Arbeit der fünf Mitgliedsverbände in Bezug auf Beteiligungen an den planungsrechtlichen Verfahren. Es organisiert und optimiert gemeinsame Aktivitäten und Stellungnahmen hierzu und berät BürgerInnen und Bürgerinitiativen.

Wir als NABU Scharmützelsee liefert Meinungsbilder, Stimmungslagen und natürlich konkrete Stellungnahmen zum ausgelegte Bauvorhaben & Umwandlungen an das Landesbüro für Naturbelange, die Sie dann in ihre Stellungnahmen einbinden.

Wir planen im Frühjahr/Sommer 2023 einige Workshops für Interessierte und wenn ihr gerne mehr wissen möchtet dann meldet euch unter umwelt@nabu-scharmuetzelsee.de


Träger öffentlicher Belange, kurz TÖB, sind Verwalter öffentlicher Sachbereiche, insbesondere Behörden. Sie müssen laut Gesetz bei bestimmten (Bau-)Vorhaben angehört und einbezogen werden. Dies sind die Behörden und anderen TÖB, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (= Bebauungsplan) von den Gemeinden gemäß § 4 des Baugesetzbuches einzuschalten sind, sofern der Aufgabenbereich der TÖB durch die Planungen der Gemeinden berührt ist. Alle Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben und sich dabei auf ihren Aufgabenbereich zu beschränken.

Je nach Planungsumfang gehören zu den Trägern öffentlicher Belange:

  • Oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr
  • Allgemeine untere Landesbehörden (Landkreise)
  • Unternehmen: Energieversorger, Wasserwerke, Entsorgungsfirmen, Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken, Post, Verkehrsbetriebe
  • Träger von Feuerwehr und Rettungsdienst etc.