darf nicht fallen! #rettetdennaturraum Naturschutz – Artenschutz – Umweltschutz Jetzt dürfen generell alle Bäume mit einem geringeren Stammumfang als 60 Zentimeter – gemessen in 1,30 Metern Höhe – ohne Genehmigung gefällt werden. Geschützt sind nur noch besonders wertvolle Laubbaumarten wie Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen mit einem Stammumfang über 190 Zentimeter. Baumschutzverordnung Land Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-214958 Auf Grund dieser Satzung werden Bäume in den amtsangehörigen Gemeinden als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt : Nadelbäume und Robinien mit einem…
weiter lesenInsektensommer
Langjährige Untersuchungen ehrenamtlicher Insektenforscher*innen aus Krefeld haben es belegt: mehr als 75 Prozent Verlust an Biomasse bei Fluginsekten! Seither ist das Thema Insektensterben in aller Munde. Aufgrund dieser alarmierenden Situation hat der NABU beschlossen, mit der großen Mitmach-Aktion “Insektensommer” auf die enorme Bedeutung von Insekten aufmerksam zu machen.
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