Die Linde in Diensdorf-Radlow

darf nicht fallen! #rettetdennaturraum Naturschutz – Artenschutz – Umweltschutz Jetzt dürfen generell alle Bäume mit einem geringeren Stammumfang als 60 Zentimeter – gemessen in 1,30 Metern Höhe – ohne Genehmigung gefällt werden. Geschützt sind nur noch besonders wertvolle Laubbaumarten wie Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen mit einem Stammumfang über 190 Zentimeter. Baumschutzverordnung Land Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-214958 Auf Grund dieser Satzung werden Bäume in den amtsangehörigen Gemeinden als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt : Nadelbäume und Robinien mit einem…

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Subbotnik in Bad Saarow Strand

Nachhaltiger Tourismus im Einklang mit Natur und Landschaft, der auf ein nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet ist und damit auf Ressourceneffizienz und Klimaschutz setzt, bietet beste Voraussetzungen dauerhaft zu einer regionalen Wertschöpfung beizutragen!

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