Die Linde in Diensdorf-Radlow

darf nicht fallen! #rettetdennaturraum Naturschutz – Artenschutz – Umweltschutz Jetzt dürfen generell alle Bäume mit einem geringeren Stammumfang als 60 Zentimeter – gemessen in 1,30 Metern Höhe – ohne Genehmigung gefällt werden. Geschützt sind nur noch besonders wertvolle Laubbaumarten wie Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen mit einem Stammumfang über 190 Zentimeter. Baumschutzverordnung Land Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-214958 Auf Grund dieser Satzung werden Bäume in den amtsangehörigen Gemeinden als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt : Nadelbäume und Robinien mit einem…

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