Die beste Projektidee ist ohne die nötigen Geldmittel kaum umsetzbar.

Landesförderung

Eine weitere wichtige Säule des staatlichen Naturschutzes sind Vertragsnaturschutzmaßnahmen (oft im Rahmen der EU-ELER-Förderung). Sie werden häufig aus Landes- oder Landkreismitteln bereitgestellt und können vor Ort bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Ein guter Ansprechpartner für allgemeine Informationen zur Beantragung von Mitteln im integrierten und kooperativen Naturschutz ist die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS).

Bundesförderung

Für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist das „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ das umfangreichste Förderinstrument. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Förderschwerpunkte sind: Arten in besonderer Verantwortung, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, die Sicherung von Ökosystemdienstleistungen und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Nationale Biodiversitätsstrategie. Weitere Informationen finden Sie hier.

Einen sehr guten Überblick über weitere Fördermöglichkeiten des Bundes, z. B. Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben, Naturschutzgroßprojekte und Verbändeförderung, bieten die Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz.

EU-Förderung

Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) werden auch in der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 u.a. Agrarumweltmaßnahmen, Natura-2000-Ausgleichszahlungen oder Beratungsleistungen gefördert. Jedes Bundesland entwickelt ein eigenes regionales Entwicklungsprogramm, welches die förderfähigen Maßnahmen beinhaltet, auf welche wiederum entsprechende Richtlinien als letzte Regelungsinstanz Bezug nehmen. Bezuschusst werden z. B. extensive Bewirtschaftungsmethoden, die Umwandlung von Acker- in Grünland und Artenschutzmaßnahmen.

Neben dem ELER gibt es weitere Fonds, aus denen teilweise EU-Gelder für Umwelt-oder Naturschutzzwecke beantragt werden können. Dazu zählen der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE), der „Meeres- und Fischereifonds“ (EMFF) und der „Europäische Sozialfonds“ (ESF). Die Gelder werden in der Regel über die Bundesländer zur Verfügung gestellt.

Der einzige EU-Fonds, der ausschließlich für die Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eingerichtet wurde, ist LIFE. Die Projekte werden direkt von der EU-Kommission ausgewählt und betreut, die Anträge werden aber bei zuständigen Stellen von Bund und Ländern eingereicht. Der zu erbringende Eigenanteil beträgt in der Regel zwischen 25 und 40 Prozent. Mehr Informationen dazu finden Sie bei der EU und beim Bundesumweltministerium. Weitere Informationen rund um die EU-Förderpolitik erhalten Sie hier.

Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.