Arbeitskreis Natur, Arten- und Umweltschutz Scharmützelsee (ANAUS)
Die Menschen vor Ort engagieren sich auf vielfältigsteweise in ehrenamtlich geführten Initiativen, Vereinen, Verbänden jedoch überwiegt die sehr wertvolle Eigeninitiative.
Die Initiative “Arbeitskreis Natur, Arten- und Umweltschutz Scharmützelsee” (nachfolgend ANAUS) wurde von ehrenamtlichen Natur, Arten, Umweltschützern mit Unterstützung der ansässigen NABU, NAJU, BUND, WWF Mitglieder*innen als eine selbständige und rechtsfähige Vereinigung nach Artikel 21 der Landesverfassung Brandenburg auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dem bundeseinheitlich Fäll- und Schnittverbote in der Baum- und Gehölzpflege geregelt (§ 39 BNatSchG) sowie dem Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz – BbgNatSchAG) initiiert und ihr Haupttätigkeitsbereich umfasst das Gebiet des Amtes Scharmützelsee. Sein Sitz ist in Bad Saarow
Der Arbeitskreis ANAUS wird auf Grundlage einer begleitenden Satzung sowie der daraus zu entwickelnder Geschäftsordnung geführt!
Ziel des Arbeitskreises ist die zentrale Vorbereitung zur Gründung des Umweltbeirates im Amtsbereich Scharmützelsee unter dem Amtsschuss, um den Schutz der unterschiedlichen Naturräume zielgerichteter und ausgerichtet an den gesetzlichen Natur, Arten und Umweltschutzgesetzen zu gewährleisten.
Naturräumliche Gliederung Scharmützelsee
- Bad Saarow
- OT Neu Golm
- OT Petersdorf
- Diensdorf-Radlow
- Reichenwalde
- OT Dahmsdorf
- OT Kolpin
- Wendisch-Rietz
In den Gemeinden werden sie als ANAUS-Ansprechspartner*innen mit Rat und Tat zur Seite stehen und wir planen mit Fachleuten aus dem Umwelt, Natur & Artenschutz Vorträge & Schulungen im Naturraum an, die den Dialog zwischen Naturschutz, Ökologische und Landnutzung fördern.
Kinder & Jugendbeteiligung
Ein wichtiger Focus ist hierbei die Bereitstellung von niederschwelligen Angeboten um Kinder- und Jugendlichen selbstbestimmt bei den Prozeßen hin zum Umwelt, Natur & Artenschutz zu begleiten. Hierbei werden wir von ehrenamtlichen Teamer*innen und pädagogischen Fachkräften sowie von allen Kinder- und Jugendverbänden unterstützt.
Steigerung der regionalen Wertschöpfung im ländlichen Raum
Ein ganz wichtiger Bereich der nachhaltigen Entwicklung ist hierbei die Wertschöpfung aus nachhaltigen Projekten und die muss mit einem großen Anteil hier im regionalen Umland verbleiben.
- Neuschaffung straßengebundener ÖPNV-Projekte,
- Innovative Schienen, Verkehrs- und Transportkonzepte,
- Optimierung bestehender Verkehrsangebote
- Mobilitätsberatung
- Bürgergetragene Projekte
- Dienstleistungen vor Ort
- MarktTreff
- Jeder MarktTreff bietet vieles unter einem Dach und verbessert so die Grundversorgung und Lebensqualität im ländlichen Raum.
- KitaMobil
- Das Ziel ist, allen Kindern den Besuch einer unserer Einrichtungen zu ermöglichen, unabhängig von der Einkommenssituation und der Mobilität der Eltern.
- MarktTreff
- Photovoltaische Solarenergie (siehe Blogbeitrag)
Der Bereich wird stetig auch mit deinen Ideen weiterentwickelt.
Naturräume werden in der Regel nicht jeder für sich ermittelt und abgegrenzt, sondern flächendeckend für mehr oder weniger ausgedehnte Ausschnitte der Landschaftssphäre.
Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Scharmützelseegebiet“ regelt einen Großteil unseres Naturraum Scharmützelsee https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212851
Die Baumschutzsatzung von 2005 Amt Scharmützelsee muss dringend überarbeitet werden, den Entwurf des NABU von 2015 findet ihr hier Muster-Gehölzschutzsatzung für Gemeinden
Biotop, der oder das ist ein bestimmter schützenswerter Lebensraum einer Lebensgemeinschaft (Biozönose) in einem Gebiet. Biotope sind die kleinsten Einheiten der Biosphäre. Im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden Biotope aus pragmatischen Gesichtspunkten Biotoptypen zugeordnet. Der Begriff wurde zuerst im Jahr 1908 durch Friedrich Dahl in die Wissenschaft eingebracht.
See- und Ufernutzungskonzeption (SUNK) Ufervegetation und Uferbereiche haben einen hohen ökologischen Wert. Wegen ihrer Bedeutung für die Artenvielfalt sollen natürliche und naturnahe Bestände im Sinne des Naturschutzes erhalten, möglichst aufgewertet, revitalisiert und renaturiert werden.
- Das Entsiegeln von Flächen gerade in den Uferbereichen des Scharmützelsees muss Vorrang haben. Der historische bestand der Uferwanderweg am Westufer der Gemarkung Saarows muss erhalten bleiben und gepflegt werden.
- Jegliches weitere Versiegeln in den Uferbereichen muss aufgrund der Ufervegetation auch im Wurzelbereich verhindert werden.
Öffentliche Plätze sind im Naturraum vielfältig zu entwickeln.
- Die Naturräume an öffentlichen Plätzen sollten entsprechen des Bedarfs der Einwohner und Gäste angepasst sein.
- Für die Senioren sollten Entschleunigungsbereiche und Ruhezonen an Orten geschaffen werden.
- Für Familien sollten Spiel, Sport und Badebeiche angeboten werden.
- Für Veranstaltungen gibt es ausreichend öffentliche Plätze und Lokalitäten am Scharmützelsee
- Das Versiegeln, egal in welcher Form, sollte gerade an den öffenlichen Plätzen immer Barrierefrei gedacht und umgesetzt werden.
Naturraum Wald mit dem LSG, den FFH- und Natura 2000 Gebieten
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom 1. März – 30. September Baumfällungen.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich den (radikalen) Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden.
Innen & Außenbereiche müssen hier nicht nur aufgrund der Baugesetzgebung gedacht werden, hier muss das Landhauskonzept in eine ordentliche Satzung gegossen werden!
Unsere vielfältigen „Naturräume“ am Scharmützelsee sind gewachsene Bereiche, Plätze & Orte, die wir in Gespräche und Hinweise aus der Bevölkerung bei unseren ganzjährigen Exkursionen erfahren dürften. Wir danken hier ausdrücklich den Natur & Umweltfreunden, die uns ihre Geschichten aus den „guten alten Zeiten“ mit Bildern und Anekdoten wiedergeben. Gerade die Geschichten der Gemarkungen am Scharmützelsee zeigen uns, wie verantwortungsvoll die historischen Entwickler schon seit Beginn der Landhauskolonie mit den Naturräumen umgegangen sind.
Hier steht die Neugestaltung der Baumschutzsatzung vom 11.10.2005
„Satzung der amtsangehörigen Gemeinden (Bad Saarow, Langewahl, Diensdorf-Radlow, Reichenwalde und Wendisch Rietz) des Amtes Scharmützelsee zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)„
hin zu einer NEUEN Gehölzschutzsatzung für den Amtsbereich Scharmützelsee
Bei Gehölzschnitt Rücksicht nehmen (siehe Link)
https://brandenburg.nabu.de/natur-und-landschaft/baumschutz/22104.html
Das Ende der Brandenburgischen Baumschutzverordnung 2010 führte zu einem gravierenden Wegfall des gesetzlichen Schutzes von Bäumen in Brandenburg. Bemühungen der Naturschutzverbände und engagierter Bürger dies zu verhindern blieben erfolglos. Der Baumschutz ist in Brandenburg seitdem den Landkreisen und Gemeinden überlassen, die eigene Baumschutzverordnungen bzw. –satzungen erlassen können. Der NABU hat daher für diejenigen Gemeinden, die dem Schutz ihres Grüns nach wie vor große Bedeutung beimessen, eine Mustersatzung entworfen. Diese Satzung sieht strenge Reglungen zum Schutz nicht nur der Bäume, sondern auch anderer wertvoller Gehölze vor. Die Mustersatzung lässt sich ganz nach den Wünschen der Gemeinden modifizieren. Wir hoffen, den Gemeinden und interessierten Bürgern mit dieser Mustersatzung ein Hilfsmittel in die Hand zu geben und damit einen Beitrag zum Erhalt des ökologischen Wertes und der Lebensqualität in Brandenburgs Siedlungen zu leisten.
NATURRAUM Die einzelnen Naturräume können entweder als räumliche Individuen, deren Gesamtcharakter sich in einzelnen oder mehreren Geofaktoren von den benachbarten Flächeneinheiten unterscheiden, oder als Typen, die eine gleichartige Merkmalskombination aufweisen, konzipiert sein.
Wendisch Rietz wurde 1376 erstmals urkundlich erwähnt. Die Siedlung dürfte aber schon in slawischer Zeit entstanden sein, wie sich aus dem Ortsnamen schließen lässt.
Die erste urkundliche Erwähnung Saarows datiert in das Jahr 1463.
Dorfkirche Reichenwalde wurde am Ende des 13. Jahrhunderts aus Feldsteinen errichtet.
Pieskow wurde zuerst 1496 als „Zschermussel Piesigk“ erwähnt (Pieskow am Scharmützelsee)
Im Jahr 1774 hatten die Gutsdörfer Saarow, Pieskow und Silberberg am Scharmützelsee zusammen 225 Einwohner.
Der Naturraum Scharmützelsee muss geschützt werden und wenn du dich auch dafür einsetzen möchtest das dein (auch gerne eigener) Naturraum erhalten bleibt, dann rufe unsere Naturhotline unter 033631-409551 an oder schreibe uns eine E-Mail unter umwelt@nabu-scharmuetzelsee.de und wir kommen vorbei und dokumentieren mit dir/euch den erhaltenswerten Naturraum.
Alle aufgenommen Naturräume werden auf den Unterseiten der Gemeinden und Ortsteile veröffentlicht.