Naturraum Oder-Spree / Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet
Ihr habt ein Projekt, das ihr gerne umsetzen möchtet 😉 dann schaut mal hier nach LAG Oderland e.V.
Leitlinien und räumliches Leitbild von Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg
- Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen nachhaltig gesichert ist.
- Das Ziel von Naturschutz und Landschaftspflege ist die nachhaltige Sicherung aller Naturgüter, die Bestandteile des Wirkungsgefüges Naturhaushalt sind, und in ihren landschaftlichen Erscheinungsform auch das ästhetische Bild der Landschaft mitbestimmen. Nachhaltige Sicherung bedeutet auch die Verbesserung der Umweltqualität durch die Entwicklung von Natur und Landschaft.
- Das Ziel ist, eine an der langfristigen Tragfähigkeit des Naturhaushaltes ausgerichtete Entwicklung zu fördern. Konflikte bei der Nutzung des Raumes und neue Umweltbelastungen sind zu vermeiden bzw. weitestgehend zu minimieren.
- Werte und Funktionen des Naturhaushaltes von besonderer Bedeutung sind konsequent und dauerhaft zu schützen. Durch die Minderung bzw. Beseitigung eingetretener Schäden ist ein beeinträchtigter Zustand einzelner Naturgüter bzw. des Naturhaushaltes insgesamt nachhaltig zu verbessern.
- Die Naturgüter sind sparsam zu nutzen und, soweit sie regenerierungsfähig sind, nur so in Anspruch zu nehmen, dass ihre Regenerations- und Regulationsfähigkeit langfristig erhalten bleibt.
- Zur Vermeidung bzw. Verminderung künftiger Raumnutzungskonflikte sind die landschaftlich verträglichsten Lösungen mit Hilfe von Planungsalternativen zu entwickeln und anzuwenden. Schutz- bzw. Verbesserungsansätze des Zustandes einzelner Naturgüter müssen aus einer, die bestehenden Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes berücksichtigenden Gesamtbetrachtung entwickelt werden.
- Die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Luft, Klima, Pflanzen und Tiere sowie das Landschaftsbild sind als grundlegende Planungs- und Entscheidungsfaktoren bei der Planung der räumlichen Entwicklung auf landesweiter, regionaler und lokaler Ebene zu berücksichtigen.
- Naturschutz in Brandenburg soll in alle gesellschaftlichen Bereiche integriert sein. Seine Ziele sollen auch über Instrumente und Mittel anderer Ressorts umgesetzt werden.
- Zur nachhaltigen Sicherung des Naturhaushaltes sind konsequent umweltschonende Landnutzungen und Technologien in Brandenburg einzuführen und entsprechend der standörtlichen Verhältnisse weiter zu entwickeln.
- Aufgrund des engen Zusammenhangs von Schutz und Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen geht der Naturschutz in Brandenburg von einem ganzheitlichen ökosystemaren Ansatz aus. Der Naturschutz bleibt damit nicht beschränkt auf die offene Landschaft oder nur auf Schutzgebiete.
- Art, Intensität und räumliche Ausrichtung dieser Nutzungsansprüche unterliegen dem steten Wandel der menschlichen Bedürfnisse und der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Das stetige Wachsen dieser Ansprüche führt zunehmend zu Nutzungskonkurrenzen und wechselseitigen Beeinflussungen bzw. Beeinträchtigungen.
- Aus diesem Grunde ist die nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen als Ziel von Naturschutz und Landschaftspflege bei allen Planungen und Maßnahmen, insbesondere in der Raumordungs-, Verkehrs-, Agrar- und Energiepolitik sowie im Städtebau schon bei deren Konzipierung zu berücksichtigen.
Der Naturraum Oder-Spree auch Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet genannt, liegt uns am Herzen und nicht nur in Zeiten wie diesen ist es wichtig, das wir uns als Natur, Umwelt- und Artenschutz Initiativen, nach Artikel 21 der Brandenburger Verfassung zusammenschließen und einbringen.
Der Klimawandel wirkt sich in Europa je nach Region bereits in unterschiedlicher Form aus. Er kann zum Verlust der biologischen Vielfalt, zu Waldbränden, sinkenden Ernteerträgen und höheren Temperaturen führen. Er kann auch die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen.
Das Klimaschutzkonzept für den Landkreis Oder-Spree wurde am 8. Juni 2022 im Kreistag diskutiert und der Beschlussfassung wurde mehrheitlich zugestimmt. In Kürze können wir auf die aktuelle Fassung verlinken. Gerne können Sie jetzt schon eine Version bei uns per E-Mail unter klimaschutz@l-os.de erfragen.
Was macht den Naturraum Oder-Spree (NOS) aus?
In den Naturräumliche Haupteinheiten Deutschlands wird der Naturraum Oder-Spree wie folgt eingeordnet.
82 Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet
- 820 Berlin-Fürstenwalder Spreetalniederung
- 821 Saarower Hügel
- 822 Dahme-Seengebiet
- 823 Zossen-Teupitzer Platten- und Hügelland
- 824 Beeskower Platte
- 825 Leuthener Sandplatte
- 826 Lieberoser Heide und Schlaubegebiet
- 827 Gubener Land (mit Diehloer Hügeln)
- 828 Fürstenberger Odertal
- 829 Guben-Forster Neißetal