
Kooperationsvereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts „Lebenswerte Natura 2000-Gebiete – Umweltsensibilisierung für ein gutes Miteinander von Mensch und Natur“ (im Folgenden Projekt). Das Projekt wird gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und kofinanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg. Die Projektlaufzeit beträgt vier Jahre (April 2017 – September 2021). Die Ortsgruppe Nabu-Scharmützelsee unterstützt den Landesverband bei seinen Bemühungen, mit dem Projekt „Lebenswerte Natura 2000-Gebiete“, einen wesentlichen Beitrag zur Umweltsensibilisierung für das Thema Schutzgebietsnetz Natura 2000, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie FFH-Gebiete und deren Schutz zu leisten.
Die Gruppe Nabu-Scharmützelsee verpflichtet sich im Rahmen des Projekts für folgende Gebiete Ansprechpartner vor Ort zu sein und die Betreuung zu übernehmen:
FFH-Gebiete – was ist das?
FFH-Gebiete sind Europäische Schutzgebiete für Natur und Landschaft. Durch den Schutz ausgewählter Pflanzen- (Flora) und Tierarten (Fauna) sowie deren Lebensräume (Habitate) soll der Artenschwund in unserer Kulturlandschaft gestoppt und die Vernetzung der Lebensräume erhalten werden.
Unsere Heimat wäre von Natur aus zu ca. 95% mit Wald bedeckt. Die starke Besiedelung durch den Menschen brachte aber nicht nur Nachteile für die Vielzahl der Arten, sondern hat auch neue Lebensräume für Arten eröffnet, die in unseren Breiten sonst nur auf Sonderstandorten vorkommen würden.
Schonende, häufig extensive, und durch die Besitzverhältnisse kleinräumige Bewirtschaftung hat dazu beigetragen eine Vielzahl von Strukturen zu schaffen. Alte Bäume werden von Verjüngung abgelöst, es entstehen lichte Waldstrukturen, abgestorbene Bäume werden durch liegengelassene Gipfel oder unbrauchbare Stammteile ersetzt. Oberster Grundsatz des FFH-Gedankens ist die Fortführung einer naturnahen und naturverträglichen Bewirtschaftung statt Nutzung um jeden Preis. Ziel ist die Pflanzen-, Pilz- und Tierarten an die Enkelgeneration zu übergeben, die wir von den Großeltern übernommen haben.
Erhaltungsziele, Lebensraumtypen und Schutzgüter
Für jedes FFH-Gebiet wurden Ziele definiert, die bereits bei der Ausweisung im Jahr 2004 festgelegt worden sind. Hier steht das Hauptanliegen für das Gesamtgebiet natürlich an erster Stelle.
Dieses wird durch die Erhaltungsziele für die entsprechenden Lebensraumtypen (LRT= charakteristische, naturnahe Lebensräume) oder für die Schutzgüter (charakteristische Arten) ergänzt.
FFH-Gebiet „Kanalwiesen Wendisch-Rietz“ (Landesnummer 209)
Der NABU Landesverband verpflichtet sich zur Unterstützung bei der Organisation von Exkursionen und Aktionstagen vor Ort, zur Förderung der Gewinnung und Weiterbildung von Ehrenamtlichen in der Region und zur Unterstützung bei der Akquise von Fördergeldern für notwendige Maßnahmen zur Umsetzung von Managementzielen im Betreuungsgebiet.
Die Gruppe Nabu-Scharmützelsee verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen und Vernetzungstreffen im Rahmen des Projektes.
Der Landesverband verpflichtet sich zur Organisation von Schulungen, Workshops und Regionaltreffen und lädt dazu ein.

Managementplanung für das FFH-Gebiet Kanalwiesen Wendisch-Rietz
Du bist engagiert im Umwelt- und Naturschutz und möchtest dich in die Natura2000 Struktur in unserer Scharmützelsee Region einbringen, dann melde dich unter natura2000@nabu-scharmuetzelsee.de