Naturschutzbund Deutschland NABU KV Fürstenwalde e.V.

Die Mitgliederversammlung des NABU KV Fürstenwalde hat am 07.05.2022 beschlossen, die nächste Mitgliederversammlung bis zum 30.09.2022 durchzuführen! Siehe Protokoll der MV vom 07.05.2022

Einladung zur Mitgliederversammlung des NABU KV Fürstenwalde e.V. am 29. September 2022 von 18:00 Uhr – 20:00 Uhr in die Neue Bühne am Bahnhof Bad Saarow, Bahnhofsvorplatz 3, 15526 Bad Saarow

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Zulassung von Presse & OÖffentlichkeit
  4. Bericht des Vorsitzenden
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Anträge
    a. TOP 1 der 1. Vorsitzende beantragt die Einsetzung einer Satzungskommission zur Heilung der veralteten Vereinssatzung.
    b. TOP 2 Antrag auf Entlastung des 2019 gewählten Vorstandes gemäß TOP 5 Protokollbeschluss der Mitgliederversammlung vom 07.05.2022 sowie § 5 Mitgliederversammlung Absatz 3 der Vereinssatzung
  7. Nachwahl der vakanten Vorstandspositionen
    a. stellv. Vorsitzende/r
    b. Kassenwartin | c. Beisitzerin (Aufbau der Naturschutzjugend NAJU)
  8. Verschiedenes

Anmeldungen zur Teilnahme an der Versammlung werden bis zum 21.09.2022 erbeten.
Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vorher in Schriftform einzureichen.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Sitzung gültigen Corona-Hygienevorschriften

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Bad Saarow, 06.09.2022
Harry Hensler, Vorsitzender

Großer Dank an den NABU Bundesverband Abt. Mitgliederverwaltung und unser kleines NAJU Scharmützelsee Team um Halina, Liz und Eddi die 274 schriftliche Einladungen gefaltet eingetüten und mit den Adressaufklbern ausgestattet haben.

Einladung zur Mitgliederversammlung vom 06.09.2022

Protokoll Mitgliederversammlung 07.05.2022 überarbeitete Fassung !!!

Satzung des NABU KV Fürstenwalde vom 19.10.2013

One Thought to “Mitgliederversammlung 29.09.2022”

  1. Gontarek

    Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist zu spät einberufen worden. Laut Paragraph 5 Ziffer 1 der Satzung, muss die Einladung drei Wochen im voraus erfolgen. Die Beschlüsse werden deshalb nicht bindend sein. Die Sitzung ist abzusagen und neu zu terminieren.

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