Die Schattenseiten des Lichts

Von Data: Marc Imhoff/NASA GSFC, Christopher Elvidge/NOAA NGDC; Image: Craig Mayhew and Robert Simmon/NASA GSFC – https://visibleearth.nasa.gov/view.php?id=55167 (image link), Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=233702

Richtig dunkle Nächte sind in vielen Regionen der Welt selten geworden. Die allgegenwärtige künstliche Beleuchtung aber stellt nachtaktive Insekten vor immer größere Probleme – und kann ganze Ökosysteme verändern.

Unter https://www.spektrum.de/news/lichtverschmutzung-bedroht-insekten/1423701 findet ihr zusätzlich detailierte Information!!!

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften (BNatSchGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 | Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Nach der Angabe zu § 41 wird folgende Angabe eingefügt:

„§ 41a Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen

(1) Neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen sind technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind, die nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4d Nummer 1 und 2 zu vermeiden sind. Satz 1 gilt auch für die wesentliche Änderung der dort genannten Beleuchtungen von Straßen und Wegen, baulichen Anlagen und Grundstücken sowie Werbeanlagen. Bestehende Beleuchtungen an öffentlichen Straßen und Wegen sind nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4d Nummer 3 um- oder nachzurüsten.

(2) Bedarf die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Straße, eines Weges, einer baulichen Anlage oder einer Werbeanlage oder die Errichtung oder wesentliche Änderung der Beleuchtung einer solchen Anlage nach anderen Rechtsvorschriften einer behördlichen Zulassung oder einer Anzeige an eine Behörde oder wird sie oder er von einer Behörde errichtet oder geändert, so hat diese Behörde zugleich die zur Durchführung des Absatzes 1 Satz 1 und 2 erforderlichen Anordnungen zu treffen. Sie kann insbesondere nach Art und Umfang der Beleuchtung angemessene konstruktive oder technische Schutzmaßnahmen anordnen. Die Entscheidung ist im Benehmen mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu treffen, soweit nicht nach Bundes- oder Landesrecht eine weiter gehende Form der Beteiligung vorgeschrieben ist oder die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde selbst entscheidet.

(3) Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Beleuchtungen im Sinne von Absatz 1 Satz 1 und 2, die nicht von einer Behörde durchgeführt wird und keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedarf, ist der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde vor ihrer Durchführung schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, wenn die hiervon ausgehenden Lichtemissionen geeignet sind, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen wild lebender Arten hervorzurufen. Näheres wird in der Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4d Nummer 4 bestimmt.

Die Behörde hat die bei der Anzeige vorgelegten Unterlagen zu prüfen und kann bei Unvollständigkeit der Unterlagen die Einreichung weiterer Unterlagen verlangen. Die Behörde kann innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Anzeige und dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen die zur Durchführung des Absatzes 1 Satz 1 und 2 erforderlichen Anordnungen treffen.

Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Wird mit der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Beleuchtungen im Sinne von Absatz 1 Satz 1 und 2 ohne die erforderliche Anzeige begonnen, kann die Behörde die vorläufige Einstellung anordnen.“

Bundesnaturschutzgesetzes

Herzlichen Dank an Rainer Fiebig für die Info

Weiteres findet ihr hier Bundesnaturschutzgesetz

Lichtverschmutzung bedroht nicht nur unsere heimischen Wildbienen!

Der Begriff der Lichtverschmutzung bezeichnet die dauernde Abwesenheit völliger Dunkelheit. Die Vorgänge, die zu diesem Zustand führen, nennt man Lichtemission. Dabei wird der Nachthimmel durch meist künstliche Lichtquellen aufgehellt, besonders wenn das Licht auch nach oben abgestrahlt wird. Das Licht wird in den Luftschichten der Erdatmosphäre gestreut, womit die Überlagerung der natürlichen Dunkelheit verbunden ist. Über Städten spricht man auch von deren Lichtglocke oder Lichtkuppel.

Unsere Wildbienen und andere Insekten leiden unter der stetig steigenden Lichtverschmutzung. Sie verlieren durch das künstliche Licht entweder ihre Orientierung oder sterben qualvoll. Obwohl zum Beispiel Bienen nicht nachtaktiv sind, sorgt bei Ihnen die Lichtverschmutzung für eine Reduktion von über 50% der Bestäubungsleistung. Wir sollten, wie Frau Bengtsson richtig schreibt, also nicht nur Lebensraum und Nahrung zur Verfügung stellen, sondern auch über die Beleuchtung in unseren Gärten nachdenken.

Was genau ist Lichtverschmutzung?

Jeder Fotograf der schon einmal versucht hat Sternschnuppen in Stadtnähe zu fotografieren kennt es: es ist einfach viel zu hell. Straßenlaternen, Gartenbeleuchtung, Reklametafeln und Wegelichter. Lichtverschmutzung ist heute ein größeres Thema denn je.

Der Begriff der Lichtverschmutzung bezeichnet die dauernde Abwesenheit völliger Dunkelheit. Die Vorgänge, die zu diesem Zustand führen, nennt man Lichtemission. Dabei wird der Nachthimmel durch meist künstliche Lichtquellen aufgehellt, besonders wenn das Licht auch nach oben abgestrahlt wird. Das Licht wird in den Luftschichten der Erdatmosphäre gestreut, womit die Überlagerung der natürlichen Dunkelheit verbunden ist. Über Städten spricht man auch von deren Lichtglocke oder Lichtkuppel.

Quelle: Wikipedia

Der Mangel an Dunkelheit hat zahlreiche störende Einflüsse:

  • auf die Flora und insbesondere als Insektensterben auf die Fauna. In den letzten 10 Jahren sind in Europa viele nachtaktive Insektenarten ausgestorben.
  • auf die biologischen Tag-Nacht-Zyklen vieler Tiere
  • zunehmende Schlaflosigkeit beim Menschen
  • starke Beeinträchtigung astronomischer Beobachtungen des Nachthimmels. Beispielsweise ist die Milchstraße in Städten und deren Speckgürtel nicht mehr sichtbar.

Der Einfluss von Licht auf das Insektensterben

Die Lichtverschmutzung hat Folgen für ganze Ökosysteme. 

Etwa die Hälfte aller Insektenarten ist nachtaktiv. Sie sind auf die Dunkelheit und auf das natürliche Licht von Mond und Sternen angewiesen, um sich orientieren zu können. Die Insekten begeben sich Nachts auf Nahrungssuche und bemühen sich um Fortpflanzung. Die künstlich erhellte Nacht, also die Lichtverschmutzung, stört dieses natürliche Verhalten der Insekten. Dies hat wiederum negative Auswirkungen auf deren Überlebenschancen.

Nichts in der Evolution hat die Insekten darauf vorbereitet, dass es nach Sonnenuntergang plötzlich wieder hell wird. Die meisten nachtaktiven Insekten sind mit besonders leistungsfähigen Schwachlicht-Sensoren ausgerüstet. Diese sind darauf ausgerichtet, dass sie sich bei Mondlicht gut orientieren können. Beispielsweise Wegbeleuchtung und Reklametafeln sind schlicht viel zu hell für sie. Die Insekten werden durch das grelle Licht geblendet, sehen nichts mehr und flattern desorientiert auf die Lichtquelle zu. Außerdem gibt es auch Insektenarten, die Mond und Sterne zur Navigation nutzen. Diese könnten künstliche Beleuchtung mit solchen natürlichen Wegweisern verwechseln und sind dadurch ebenfalls desorientiert. Es ist erwiesen, dass viele Fluginsekten von künstlichen Lichtquellen angezogen werden und dann dort durch Erschöpfung oder als leichte Beute von Räubern sterben.

Das Licht lockt zudem Insekten aus anderen, dunkleren Ökosystemen weg und sorgt so für eine Verarmung der Insektenpopulationen. Auf Landwirtschaftsflächen – die immerhin elf Prozent der weltweiten Bodennutzung ausmachen – bedeuten weniger Insekten aber nicht nur eine geringere Artenvielfalt, sondern auch die Gefährdung wichtiger Ökosystemleistungen: weniger Nachtfalter, Käfer und Fliegen bestäuben zum Beispiel weniger Pflanzen. Hinzu kommt, dass Insekten durch Lichtschneisen in ihrer Ausbreitung gebremst werden können und damit der genetische Austausch zwischen Insektenpopulationen nachlässt. Das wiederum könnte ihre Widerstandsfähigkeit gegen Pestizide, Klimaveränderungen und andere negative Umwelteinflüsse reduzieren, wie die Forscher erklären.

Quellen: Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), Fachartikel: Annals of Applied Biology, doi: 10.1111/aab.12440Insektensterben durch Lichtverschmutzung? – wissenschaft.de

Alternativen

Natürlich verstehen wir, dass es hin und wieder ein bisschen Licht im Garten braucht, nicht jeder auf eine Wegbeleuchtung verzichten will oder kann. Auch wir haben in unserem Stadtgarten einige Lampen am Weg um unsere Trockenmauer verteilt. Gerade im Winter kommt es oft vor, dass unsere Hunde im Dunkeln nochmal durch den Garten stromern und man etwas Licht braucht. Allerdings verzichten wir auf Dauerbeleuchtung und nutzen immer nur kurzzeitig schummriges LED Licht. Die Insekten machen nämlich durchaus Unterschiede.

Allerdings wirkt keineswegs jede Leuchte gleich anziehend. Viele Insekten reagieren am stärksten auf kurzwelliges Licht im blauen und im UV-Bereich. Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, die immer noch oft zur Straßenbeleuchtung eingesetzt werden, senden viel Strahlung in diesen Wellenlängen aus und sind deshalb besonders effektive Insektenmagneten. Natriumdampf-Hochdrucklampen, deren Licht mehr Gelb- und Rotanteile enthält, wirken dagegen nicht so anziehend. Und auch die modernen LEDs, die ebenfalls kein UV-Licht abstrahlen, locken weniger Insekten an. Das gilt besonders für warmweiße LEDs.

Quelle: Lichtverschmutzung bedroht Insekten – Spektrum der Wissenschaft

Was du dagegen tun kannst:

  • Notwendigkeit (Menge an Strom reduzieren)
  • Ausrichtung (Lichtlenkung von unten nach oben vermeiden)
  • Lichtlenkung (Licht präzise lenken)
  • Helligkeit (nur so hell beleuchten, wie nötig)
  • Lichtsteuerung (wenn schon das Licht in der Nacht brennen soll, dann mit Bewegungsmelder verwenden)

Zur nächtliche Beleuchtung benachbarter Gebäude gibt es hier Infos

Blendendes Licht, egal ob von der Gartenbeleuchtung, Außenleuchten, Straßenlaternen oder einer Leuchtreklame, ist eine Immission im Sinne von § 906 Bürgerliches Gesetzbuch. Das bedeutet, dass das Licht grundsätzlich nur geduldet werden muss, wenn es ortsüblich ist und das Leben anderer nicht wesentlich beeinträchtigt. 06.11.2021

Rechtliche Regelungen zur Beschränkung von Beleuchtung in Deutschland und ausgewählten europäischen Staaten

Wir bleiben an dem Thema dran!

Euer NABU Scharmützelsee

2 Thoughts to “Lichtverschmutzung”

  1. Rainer Fiebig

    Zum 01. März 2022 ist der § 41a Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten. Hier geht es mit klaren Vorgaben an Kommunen und Gemeinden um den Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen. Das betrifft auch das Amt Scharmützelsee. Neben der Eindämmung der Lichtverschmutzung geht es auch um Energieeinsparung. Angestrahlte Fassaden von Gebäuden, Straßenbeleuchtungen unter denen man nachts Zeitung lesen kann, oder sinnlos in den Himmel gerichtete Strahler sind sicher ein guter erster Anfang. Wunderbar, dass es nun auch erste konkrete gesetzliche Grundlagen gibt, diesen Lichtverschmutzungs-Irrsinn einzudämmen.

    Rainer Fiebig

    1. Danke Rainer,
      ich habe die umfassende Änderung, dank deines Hinweises gefunden und arbeite es gleich in den Blog ein. https://nabu-scharmuetzelsee.de/lichtverschmutzung

      Harry Hensler

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