die Krötentunnel sind eine Maßnahme, zu der der Träger der Straßenbaulast zur Vermeidung der von der Straße ausgehenden Zerschneidungswirkung verpflichtet ist.

Zum Ersten: Im Zuge des Vollzugs der Eingriffsregelung aber zum Zweiten auch zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. Die Durchlässe und Leiteinrichtungen sind rechtlich Bestandteil der Straße, die da drüber führt. Wie die Reinigung der Begrenzung Pfosten, das Mähen der Bankette oder die Reparatur von Straßenschäden zählt die Reinigung zu den Aufgaben der Straßenunterhaltung. Das heißt, der jeweilige Träger der Straßenbaulast ist auch für die Reinigung der Durchlässe verantwortlich.

Feste Vorgaben für Reinigungsintervalle gibt es nicht. Das sollte bedarfsabhängig gemacht werden. Der Bedarf ist auch abhängig von der Konstruktion der Durchlässe. Etwas Laub in einem Rohr hält die Feuchtigeit und kann in einem Durchlass, der zu schneller Austrocknung neigt, Voraussetzung dafür sein, dass Amphibien überhaupt in den Durchlass einwandern. Das ist in Rohren oder den ACO Tunneln aus Polymerbeton wichtiger als z.B in sogenannte „Stelztunneln“, auf deren Sohle optimalerweise der gewachsene Boden anstehen könnte. Im zweiten Fall sorgt bestenfalls der kapillare Aufstieg von Grundwasser für eine gute Bodenfeuchtigkeit.

Wenn sich aber Berge von Laub, Zweigen, Sand und Unrat in einem Durchlass so auftürmen, dass dieser „Raumwiderstand“ von den wandernden Amphibien nicht mehr überwunden werden kann, wird das zum Hindernis. Wie fast überall ist daher auch hier ein gesundes Augenmaß gefragt. Das kann bei den Bauämtern, die für die Straßenunterhaltung verantwortlich sind, aber leider nicht vorausgesetzt werden. In deren Bewusstsein ist es leider oft nicht einmal, dass sie diejenigen sind, denen diese Aufgabe zufällt.

Kolpin ist eine Gemeindestraße. Zuständig ist hier also das Amt Scharmützelsee.

Am Silbersee in Bad Saarow ist das eine Landesstraße. Zuständig dort also der Landesbetrieb Straßenwesen.