Herrenloser Abfall
Herrenlos, also wir meinen nicht deinen Hund 😉
(1) Zweck dieses Gesetzes ist die Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft und die Sicherung der umweltverträglichen Abfallbeseitigung sowie die Förderung einer nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Herrenlos ist damit nur derjenige Abfall, der auf den für die Allgemeinheit frei zugänglichen Grundstücken verbotswidrig abgelagert wird!
§ 4 BbgAbfBodG | Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)















Du gehst im Wald spazieren und findest Abfallablagerung die einfach in der Natur abgeladen wurden. Bitte berücksichtige folgen Hinweise:
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) Gruppe Scharmützelsee kümmert sich um unsere Natur, das illegale entsorgen von Müll entwickelt sich stetig weiter und wir klären auf. Unter dem Motto „Müllt uns nicht voll, wir haben hier aufgeräumt“ kümmern wir uns ehrenamtlich mit unserem Subbotnik Unterstützern um die Seitenstreifen unserer Gehwege und Straßen. Für die Entsorgung der illegalen Abfallablagerungen ist das Land Brandenburg mit seinen Zweckverbänden zuständig. Hier stehen wir mit der KWu-Entsorgung, dem Ordnungsamt, dem Umweltamt, der Polizei und natürlich mit der Försterei in Verbindung.
§ 4 BbgAbfBodG | Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
(1) Zweck dieses Gesetzes ist die Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft und die Sicherung der umweltverträglichen Abfallbeseitigung sowie die Förderung einer nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Herrenlos ist damit nur derjenige Abfall, der auf den für die Allgemeinheit frei zugänglichen Grundstücken verbotswidrig abgelagert wird!
Entsorgung herrenloser Abfälle (Landesrecht Brandenburg)
Wir vom NABU-Scharmützelsee kümmern uns um alles weitere und wenn du Lust & Zeit hast, dann werde zum Abfallablagerungsspürhund 🐕
Euer NABU Scharmützelsee