darf nicht fallen! #rettetdennaturraum

Naturschutz – Artenschutz – Umweltschutz
Jetzt dürfen generell alle Bäume mit einem geringeren Stammumfang als 60 Zentimeter – gemessen in 1,30 Metern Höhe – ohne Genehmigung gefällt werden. Geschützt sind nur noch besonders wertvolle Laubbaumarten wie Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen mit einem Stammumfang über 190 Zentimeter.
Baumschutzverordnung Land Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-214958
Auf Grund dieser Satzung werden Bäume in den amtsangehörigen Gemeinden als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt :
- Nadelbäume und Robinien mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 31 Zentimetern);
- alle anderen Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 Zentimetern);
- Bäume mit einem geringeren Stammumfang, wenn sie aus landeskulturellen Gründen, einschließlich der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gemäß den §§ 12 oder 14 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, oder als Ersatzpflanzung der Baumschutzsatzung vom 30.05.2000 gemäß § 7 Abs. 1 oder 2, oder gemäß § 5 Abs. 4 oder 5 dieser Satzung gepflanzt wurden. Der Stammumfang wird jeweils in 1,30 Metern Höhe über dem Erdboden gemessen.
Baumschtzsatzung Amt Scharmützelsee vom 30.05.2000 https://www.amt-scharmuetzelsee.de/rechtsgrundlagen/1/32653/baumschutzsatzung.html
Die alte Linde in Diensdorf-Radlow soll fallen und das mach nicht nur uns und die Gemeindevertretung unglücklich.
Anfang Juni 22 kontaktierte uns eine Anwohnerin aus Diensdorf-Radloh über unsere ehrenamtliche Naturhotline, bezüglich einer möglichen Baumaßnahme im hinteren Gartenbereich!
Auf dem Gartengelände steht eine alte Linde im vollen Saft und wird von den vielfältigen Arten als Heimstätte genutzt.
Wir erhielten am 30. Juni 2022 vom Ordnungsamt die nachfolgende Antwort auf unsere Frage zur möglichen Baumfällung:
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.06.2022. Leider können wir Ihre Anfrage bzw. Ihren Hinweis so nicht beantworten. Für die weitere Bearbeitung benötigen wir von den Grundstückseigentümern einen konkreten und aussagekräftigen Baumfällantrag. Dieser liegt hier nicht vor. Unsere Formulare finden Sie auf der Homepage des Amtes Scharmützelsee.
Gestern bekamen wir auf Anfrage die nachfolgende Nachricht vom Bürgermeister von Diensdorf-Radlow:
Werter Herr Hensler, Frau XXXXX sollte sich einmal mit Frau XXXXX (ich denke, sie sind auch Nachbarn) unterhalten. Vor einigen Wochen hat mich in gleicher Angelegenheit mit einer Anderen Anwohnerin angesprochen. Daraufhin habe ich Erkundigungen bzgl. der Baugenehmigung und den darin festgelegten Auflagen eingezogen. Nach diesem Erkenntnisstand ist für die Linde eine Fällgenehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt . Auflagen sind Ersatzpflanzungen. Da die Baustelle in einem bebaubaren Bereich liegt, obliegt es dem Bauamt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entscheiden. Die Gemeinde hat darauf keinen Einfluss. Die Gemeindevertretung von DR ist weder von dem Bauvorhaben noch von der beabsichtigten Fällung begeistert. MfG
Wir würden es begrüßen, wenn sich Alle einbringen und uns beim Erhalt der alten Linde in Diensdorf-Radlow unterstützen.
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