Das Aufgabengebiet des NABU Amtsgruppe Scharmützelsee regelt die Satzung Zweck
Zweck
- Zweck des Vereins sind die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Tierschutzes unter besonderer Berücksichtigung der freilebenden Vogelwelt und das Eintreten für die Belange des Umweltschutzes. Er nimmt in diesem Sinne auch Einfluss auf das politische Geschehen bzgl. Naturbelangen, welche die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Scharmützelsee betreffen.
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- Insbesondere dann, wenn ein Sachverhalt direkt das räumliche Gebiet betrifft, für welches das Amt Scharmützelsee (im Sinne der Hauptsatzung des Amtes Scharmützelsee) zuständig ist.
- weiterhin im Benehmen mit den übergeordneten Gliederungen bei Sachverhalten, welche das Landschaftsschutzgebiet „Scharmützelseegebiet“ im Sinne der entsprechenden Verordnung des Landes Brandenburg betreffen und das Gebiet nicht bereits von § 2 Nr. 1 a) abgedeckt ist, sowie c)
- ausschließlich im Benehmen mit den übergeordneten Gliederungen bei Sachverhalten mit überregionalem Charakter, auf welche die Beschreibungen aus § 2 Nr. 1 a) und b) mindestens teilweise zutreffen.